Patente und Gebrauchsmuster

Aufgrund der Monopolstellung des Patent- und Gebrauchsmusterinhabers können Dritte das Schutzrecht nur dann gewinnbringend für ihr Unternehmen nutzen, wenn ihnen vom Patent- oder Gebrauchsinhaber eine Lizenz zur Nutzung eingeräumt wurde. Wir unterstützen sowohl den Patentinhaber als Lizenzgeber sowie mögliche Lizenznehmer bei den Vertragsverhandlungen und prüfen und erstellen Lizenzverträge.

In Zusammenarbeit mit renommierten Patentanwälten unterstützen wir Sie gerichtlich und außergerichtlich bei der Verteidigung Ihrer Schutzrechte. Wir erstellen Abmahnungen und setzen Unterlassungs-, Auskunfts-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche, auch im einstweiligen Verfügungsverfahren, durch. Bei Importen von patentrechtsverletzenden oder gebrauchsmusterverletzenden Erzeugnissen unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Durchsetzung der Grenzbeschlagnahme, so dass die rechtsverletzenden Produkte erst gar nicht auf den Markt gelangen.

 

ANWÄLTE

Rüdiger Erfurt

Rechtsanwalt
T +49 541 3245-161
F +49 541 3245-100
ruediger.erfurt@schindhelm.com
Zum Profil

Raymond Kok

Rechtsanwalt
T +86 21 289863-79
F +86 21 289863-70
raymond.kok@schindhelm.com
Zum Profil

Viola Rust-Sorge

Rechtsanwältin
T +49 511 53460-236
F +49 511 53460-220
viola.rust-sorge@schindhelm.com
Zum Profil