Rumänien: Erneute Änderung des Gesetzes zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen

Mit einer neuen Dringlichkeitsverordnung wurden mehrere bedeutende Änderungen im Bereich der erneuerbaren Energie vorgenommen.

Eine längst überfällige und sinnvolle Neuerung betrifft den Handel mit Grünen Zertifikaten.

Danach können Grüne Zertifikate zum einen auf einem zentralisierten Markt für Strom aus erneuerbaren Energiequellen, für die grundsätzlich Grüne Zertifikate erteilt werden können, verkauft werden. Auf diesem zentralisierten Markt können also neben elektrischer Energie auch Grüne Zertifikate verkauft werden. Zudem haben kleinere Energieproduzenten nach wie vor die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen direkte Verträge mit Kunden bzw. Anbietern abzuschließen, ohne über den zentralisierten Markt zu handeln.

Außerhalb des zentralen Markts können Grüne Zertifikate unter bestimmten Bedingungen zudem auch auf einem anonymen zentralisierten Markt verkauft werden. Die Identität der Teilnehmer wird dort nicht veröffentlicht. Die genauen Regelungen zu dessen Funktionsweise müssen noch von der Nationalen Energieregulierungsbehörde erlassen werden.

Mit Blick auf die Ausgabe von Grünen Zertifikaten wurde der Aufschub der vollständigen Zuteilung dieser Zertifikate teilweise neu geregelt. So wurde im Bereich der Photovoltaik für Hersteller, die bis zum 31.12.2013 von der Nationalen Energieregulierungsbehörde akkreditiert wurden, die Ausgabe der noch ausstehenden zwei Grünen Zertifikate auf den Zeitraum 01.04.2017 bis 31.12.2024 verschoben.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass derzeit pro MW/h produzierter Energie aus Solaranalgen drei Grüne Zertifikate erteilt werden. Hersteller mit einer installierten Kapazität von bis zu 10 MW, die bis zum 31.12.2013 von der Nationalen Energieregulierungsbehörde akkreditiert wurden, haben mit sechs Stück eine höhere Anzahl an Grünen Zertifikaten erhalten (von denen sie zunächst vier erhalten und die Ausgabe der noch ausstehenden zwei nun aufgeschoben wurde). Es sei darauf hingewiesen, dass ein entsprechender Aufschub auch bereits für den vorherigen Zeitraum galt.

Fazit
Die Umsetzung der neuen Regelungen durch die Nationale Energieregulierungsbehörde bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass der noch im Jahr 2012 boomende Markt der erneuerbaren Energien von seiner Dynamik her sehr abgenommen hat und sich zahlreiche Investoren aus diesem Bereich zurückgezogen haben.

Autoren: Heinrich Nerlich & Helge Schirkonyer