Am 9. Juli 2025 wurde das neue Klimagesetz im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten – ein Meilenstein in der Klimapolitik der Türkei. Das Gesetz bringt umfassende Änderungen für den öffentlichen und privaten Sektor mit sich, insbesondere im Hinblick auf Emissionshandel, CO₂-Zertifikate, grüne Finanzierungsmechanismen und administrative Sanktionen. Wen betrifft das Klimagesetz? Das neue Klimagesetz enthält verbindliche Verpflichtungen für: öffentliche Institutionen private Unternehmen sowie für natürliche und juristische Personen. Kommunale Verwaltungen müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 eigene Klimaschutzpläne vorlegen. Emissionshandelssystem (ETS) wird in der Türkei eingeführt Einführung eines nationalen ETS mit Genehmigungspflicht für Emittenten CO₂-Bepreisung in Anlehnung an das EU-ETS Drei Jahre Übergangsphase und Pilotanwendung Möglichkeit, CO₂-Kosten bei Exporten in die EU im Inland abzudecken Grüne Finanzierung und Förderinstrumente Das Gesetz bietet einen umfassenden Rahmen für die Finanzierung und Förderung grüner Investitionen: Grüne Anleihen, Bankkredite und Versicherungsprodukte Klassifizierung nachhaltiger Investitionen gemäß der „türkischen grünen Taxonomie“ Vorrangige Unterstützung vonr sauberen Technologien und Zero-Waste-Projekte CO₂-Grenzausgleichssystem (SKDM) Ein dem EU-CBAM entsprechendes nationales System zur Erfassung der CO₂-Emissionen importierter Waren wird eingeführt. Das Handelsministerium wird die Verfahren und Grundsätze für die Umsetzung festlegen. CO₂-Gutschriftensystem Mit dem neuen Gesetz; Unternehmen können Emissionspflichten mit CO₂-Gutschriften ausgleichen Rechtsrahmen für freiwillige CO₂-Märkte wurde geschaffen Verwaltungssanktionen und Strafen Auf Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kommen schwere Sanktionen zu: Geldstrafen zwischen 500.000 und 50.000.000 TRY Entzug der Emissionsgenehmigung, Betriebsstilllegung Ausschluss aus dem ETS bei Nichteinhaltung über drei Jahre Strafrechtliche Sanktionen und Verfahrensbeschränkungen für Unternehmen, die keine Daten weitergeben Übergangsphase und Anpassungspflicht Für ETS ist eine dreijährige Übergangsphase vorgesehen. Während dieser Zeit wird denjenigen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, eine Strafminderung von 80 % gewährt. Neue Anlagen müssen vor Inbetriebnahme eine Emissionsgenehmigung erhalten Was müssen Unternehmen tun? Das Klimagesetz bietet insbesondere für CO2-intensive Branchen wie Export, Industrie, Energie, Bauwesen und Logistik: Neue Verpflichtungen CO2-Compliance im internationalen Handel Förder- und Investitionsmöglichkeiten. Der Prozess zur Verabschiedung der sekundären Rechtsvorschriften ist noch nicht abgeschlossen. Es ist jedoch bereits jetzt entscheidend, frühzeitig handeln und Maßnahmen zu ergreifen, um die Anpassungskosten zu senken und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.