Unternehmensnachfolge

Wir beraten Sie als Unternehmer umfassend bei der Gestaltung Ihrer Unternehmensnachfolge sowie bei der Strukturierung und Weitergabe Ihres Vermögens an die nächste Generation oder an familienfremde Dritte.

Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen fest im Blick, entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zugeschnittene Nachfolgeplanung und begleiten die Umsetzung durch Ausarbeitung der entsprechenden Verträge und letztwilligen Verfügungen. Dabei fließen sämtliche erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte in die Beratung ein.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung von Stiftungen und ihren Stiftern. Von der Gründung der Stiftung über die Anerkennung ihrer Gemeinnützigkeit bis hin zu Satzungsänderungen und Umstrukturierungen: Wir zeigen Ihnen den Gestaltungsspielraum auf und begleiten Sie von der Planung bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Gemeinsam mit unseren ausländischen Kollegen beraten wir Sie umfassend auch bei internationalen Unternehmensnachfolgen.

Unsere Beratungsschwerpunkte im Detail:

Unternehmensnachfolge

  • Unternehmensübertragung auf Familienangehörige
    • erb-, familien- und steuerrechliche Beratung
    • Umstrukturierung des Unternehmens vor oder nach der Übertragung
    • finanzielle Absicherung des Unternehmers und seines Ehegatten
    • Gesellschafts- und Beraterverträge
    • Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge
  • Unternehmensübertragung auf familienfremde Personen
    • Verkauf des Unternehmens (asset deal, share deal)
    • Verpachtung des Unternehmens
    • Beteiligung Dritter am Unternehmen
    • die Errichtung einer Stiftung vor oder nach dem Erbfall
    • Beratung des Stifters und der Stiftung
    • gemeinnützige Stiftungen
    • Familienstiftungen
    • sonstige Stiftungen

Stiftungen, gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen

  • Beratung bei der Gründung, Einrichtung und Anerkennung vor den Behörden
  • Hilfestellung bei der Abwicklung aller steuerlichen Angelegenheiten
  • Spezielle Fragen des Gemeinnützigkeitsrechts
  • Vertretung vor den Finanzbehörden und -gerichten
  • Abgrenzung wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe von Zweckbetrieben
  • Erhaltung der Gemeinnützigkeit
  • Beratung bei der Umstrukturierung der Organisation, der Auslagerung von Diensten aus betriebswirtschaftlicher, steuerlicher und juristischer Sicht
  • Satzungsänderungen
  • Kooperationen