Auswirkungen des New Chinese Company Law - Änderungen der Rechte und Pflichten von Gesellschaftern bei der Einzahlung des Stammkapitals und der Anteilsübertragung

Am 29. Dezember 2023 verabschiedete der "National People's Congress Standing Committee of China" (Ständiger Ausschuss des Nationalen Volkskongresses) die Änderungen des Gesellschaftsrechts der VR China, das offiziell am 1. Juli 2024 in Kraft treten wird.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ("LLC") im Bereich der Verschärfung der Pflichten der Gesellschafter bei der Kapitaleinlage und der Änderungen bei den Regeln für die Übertragung von Geschäftsanteilen geben. Diese Änderungen gelten auch für ausländisch investierte Unternehmen ("FIEs").

Inhalt:

Welche neue Frist gilt für die Einzahlung des Stammkapitals nach dem neuen chinesischen Gesellschaftsrecht?
Können Gesellschafterrechte aufgrund säumiger Kapitaleinlagen entzogen werden?
Welche Haftung entsteht für die Gesellschafter bei fehlender Einlagenleistung?
Haben Gläubiger einen direkten Anspruch gegen den Gesellschafter auf Zahlung der Einlage?
Müssen die Gesellschafter einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen noch zustimmen?
Können Gesellschafterrechte ausgeübt werden, bevor die Übertragung der Gesellschaftsanteile eingetragen ist?
Welche Haftung entsteht für nicht eingezahlte Kapitaleinlagen nach der Übertragung von Gesellschaftsanteilen?



​​​Welche neue Frist gilt für die Einzahlung des Stammkapitals nach dem neuen chinesischen Gesellschaftsrecht?

Nach dem neuen Gesellschaftsrecht muss das Stammkapital einer LLC von den Gesellschaftern innerhalb von fünf Jahren nach Gründung der Gesellschaft vollständig eingezahlt werden ("Kapitaleinzahlungsfrist"). Im Falle einer späteren Erhöhung des Stammkapitals muss dieser erhöhte Betrag ebenfalls innerhalb von fünf Jahren nach der Eintragung der Kapitalerhöhung von den Gesellschaftern vollständig eingezahlt werden.

Im Gegensatz dazu sieht das alte Gesellschaftsrecht keine solche Frist für die Einzahlung des Stammkapitals vor, weshalb viele FIEs in ihren Gesellschaftsverträgen eine lange Frist für die Einzahlung des Stammkapitals durch die Gesellschafter festgesetzt haben.

Bestehende FIEs, die Kapitaleinzahlungsfristen von mehr als fünf Jahren festgelegt haben, sind nach dem neuen Gesellschaftsrecht verpflichtet, ihre Satzungen entsprechend der neuen Kapitaleinzahlungsfrist schrittweise anzupassen.

Für FIEs mit "erheblich abweichenden" Einzahlungszeiträumen oder -beträgen kann die Registrierungsbehörde diese Unternehmen rechtlich dazu verpflichten, zeitnah Anpassungen vorzunehmen. Der spezifischen Zeitrahmen für diese Anpassungen wird in naher Zukunft durch entsprechende Umsetzungsregelungen konkretisiert.

Bei bestehenden FIEs, die das Stammkapital nicht vollständig eingezahlt haben, empfehlen wir den Gesellschaftern, die derzeit ausstehenden Kapitaleinlagen zu überprüfen.

Wenn die ausstehenden Einlagen zu hoch sind und es für den Gesellschafter schwierig ist, das Kapital innerhalb der Kapitaleinzahlungsfrist einzuzahlen, könnten solche FIEs eine Herabsetzung des Stammkapitals in Erwägung ziehen.

Für neu gegründete FIEs oder solche, die Kapitalerhöhungen durchführen wollen, raten wir, angemessene Beträge für das Stammkapital und Einzahlungsfristen (nicht länger als fünf Jahre) festzulegen, um rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Einzahlungsdefiziten zu vermeiden.

Können Gesellschafterrechte aufgrund säumiger Kapitaleinlagen entzogen werden?

Leistet der Gesellschafter die satzungsgemäße Einlage nicht rechtzeitig und vollständig, muss der Vorstand der FIE den Gesellschafter schriftlich auffordern, die fehlende Einlage zu erbringen. In dem Aufforderungsschreiben muss eine Nachfrist von mindestens 60 Tagen gesetzt werden.

Wenn der Gesellschafter den fehlenden Kapitalbetrag nicht aufbringt, kann die Gesellschaft durch einen Vorstandsbeschluss die Rechte des säumigen Gesellschafters hinsichtlich des Umfangs der nicht geleisteten Einlagen entziehen. Dieser Aspekt ist besonders wichtig für Joint Ventures, bei denen unterschiedliche Interessen auf Gesellschafter- und Vorstandsebene bestehen können. Es ist unbedingt erforderlich, dass ausländische Investoren ihre Eigenkapitalrechte in diesem Bereich schützen.

Im Anschluss an die Entziehung der Rechte des säumigen Gesellschafters soll das Unternehmen die Anteile des betroffenen Gesellschafters übertragen oder das Stammkapital entsprechend den Gesellschaftsanteilen des betroffenen Gesellschafters herabsetzen sowie die Übertragung der Abteile bzw. Einziehung der Anteile bei den zuständigen Registrierungsbehörden eintragen.

Wird die Übertragung bzw. Einziehung nicht innerhalb von sechs Monaten vollzogen, müssen die Mitgesellschafter der Gesellschaft den Fehlbetrag (entsprechend ihrer Beteiligung an Stammkapital) vollständig begleichen.

Welche Haftung entsteht für die Gesellschafter bei fehlender Einlagenleistung?

Zahlt ein Gesellschafter die Stammeinlagen nicht rechtzeitig und vollständig ein, so hat er nicht nur die volle Leistung an die Gesellschaft zu erbringen, sondern er haftet auch für den Ersatz des der Gesellschaft dadurch entstandenen Schadens.

Zahlt ein Gesellschafter die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Stammeinlage nicht fristgerecht oder liegt der tatsächliche Wert der Sacheinlagen deutlich unter dem Stammkapital, haften die Mitgesellschafter gesamtschuldnerisch für die unzureichende Stammeinlage.          

Haben Gläubiger einen direkten Anspruch gegen den Gesellschafter auf Zahlung der Einlage?

Das neue Gesellschaftsrecht führt eine gesetzliche Bestimmung zur Fälligkeit von Gesellschaftereinlagen ein, um Situationen zu begegnen, in denen die Gesellschaft nicht in der Lage ist, ihre Schulden rechtzeitig zu begleichen. Wenn das Unternehmen seine fälligen Schulden nicht begleichen kann, haben entweder das Unternehmen oder die Gläubiger das Recht, von den Gesellschaftern die Erbringung der Einlage zu verlangen. Die gilt auch dann, wenn die Einlagefrist nach dem Gesellschaftsvertrag noch nicht abgelaufen ist.

Diese neue Bestimmung setzt die Gesellschafter dem Risiko aus, direkt von den Gläubigern der Gesellschaft wegen unbezahlter Gesellschaftsschulden verklagt zu werden. Andererseits kann dieser Aspekt auch neue Wege zur Eintreibung von Forderungen gegenüber chinesischen Geschäftspartnern eröffnen.

Müssen die Gesellschafter einer Übertragung von Gesellschaftsanteilen noch zustimmen?

Das neue Gesellschaftsrecht hebt die Bestimmung auf, wonach die Zustimmung der anderen Gesellschafter erforderlich ist, wenn ein Gesellschafter seine Anteile an Personen überträgt, die nicht zu den bestehenden Gesellschaftern der LLC gehören. Stattdessen ist nur noch eine schriftliche Mitteilung an die anderen Gesellschafter erforderlich, in der die Anzahl, der Preis, die Zahlungsweise und die Frist für die Übertragung der Anteile angegeben werden.

Die anderen Gesellschafter haben ein Vorkaufsrecht auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils zu denselben Bedingungen. Reagiert ein Gesellschafter nicht innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer solchen schriftlichen Mitteilung, so gilt dies als Verzicht auf das Vorkaufsrecht.

Dieser Mechanismus vereinfacht das Verfahren für die Übertragung von Aktien und gibt den Gesellschaftern. Wenn dieses System von den Gesellschaftern nicht gewünscht wird, sind zwingende Regelungen auf der Ebene der Satzung erforderlich.

Können Gesellschafterrechte ausgeübt werden, bevor die Übertragung der Gesellschaftsanteile eingetragen ist?

Das neue Gesellschaftsrecht sieht vor, dass im Falle einer Anteilsübertragung der Übertragende das Unternehmen darüber informieren muss, dass das Gesellschafterverzeichnis in den Gesellschaftsbüchern aktualisiert und der Wechsel des Gesellschafters bei der zuständigen Registrierungsbehörde eingetragen wird. Wenn das Unternehmen nicht kooperiert, können der Übertragende und der Erwerber das Unternehmen verklagen.

Außerdem wird klargestellt, dass der Erwerber ab dem Zeitpunkt, zu dem er in das Gesellschafterverzeichnis der Gesellschaft eingetragen wird, Gesellschafterrechte ausüben kann. Die Gesellschafterrechte können somit offiziell ausgeübt werden, bevor die Anteilsübertragung bei der Registerbehörde eingetragen wird.

Welche Haftung entsteht für nicht eingezahlte Kapitaleinlagen nach der Übertragung von Gesellschaftsanteilen?

Das neue Gesellschaftsrecht sieht vor, dass bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen, die noch nicht fällige Stammeinlagen beinhalten, der Erwerber die Verpflichtung zur Leistung der entsprechenden Stammeinlage übernimmt. Zahlt der Erwerber die Einlagen nicht rechtzeitig und vollständig, so haftet der Übertragende gesamtschuldnerisch für den nicht gezahlten Betrag.

Überträgt ein Gesellschafter seinen Gesellschaftsanteil, ohne den festgelegten Einzahlungstermin eingehalten zu haben, oder unterschreitet der tatsächliche Wert der Sacheinlagen den Betrag des Stammkapitals erheblich, so haften sowohl der Übertragende als auch der Erwerber gesamtschuldnerisch für die fehlenden Einlagen.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir bei Anteilsübertragungen, dass die Parteien verstärkt auf eine nachvertragliche Leistungsfähigkeit des Vertragspartner achten und in den Übertragungsvertrag ausdrückliche Bestimmungen über die Beitragspflichten der Parteien und die Verantwortung im Innenverhältnis aufzunehmen.

 



Autor: Marcel Brinkmann