Revision des Investitionskataloges – China plant weitere Marktöffnung

Am 07.12.2016 veröffentlichte die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) und das Handelsministerium (MOFCOM) gemeinsam den Konsultationsentwurf des neuen Kataloges zur Lenkung ausländischer Investitionen (Entwurf) mit einer einmonatigen Frist für die Öffentlichkeit zur Stellungnahme.

Hintergrund
Die Revision steht unmittelbar im Zusammenhang mit den durch die chinesische Regierung eingeleiteten wirtschaftlichen Strukturreformen und der weiteren Öffnung der chinesischen Wirtschaft zum Ausland. Erst kürzlich mit der Einführung des Gesetzes der Volksrepublik China für ausländische Investitionen, welches seit 01.10.2016 in Kraft ist, wurde das administrative Genehmigungsverfahren für die Gründung von ausländisch investierten Gesellschaften grundlegend und landesweit vereinfacht. Unterlagen bisher alle Investitionen aus dem Ausland einem strengen Genehmigungsvorbehalt, so gilt nunmehr, dass ausländische Investitionen grundsätzlich keiner ausdrücklichen Genehmigung durch das MOFCOM mehr bedürfen, sofern diese nicht ausdrücklich einem Genehmigungsvorbehalt unterstellt sind.

Hieran knüpft die jüngste Revision des Kataloges zur Lenkung ausländischer Investitionen (Investitionskatalog) an. Der Investitionskatalog wurde erstmalig im Jahre 1995 eingeführt und dient der Kanalisierung und Steuerung ausländischer Investitionen in China. In seiner bisherigen Fassung umfasst der Investitionskatalog drei Kapitel und listet dezidiert auf, welche industriespezifischen Investitionen als gefördert, eingeschränkt zulässig oder verboten eingestuft sind. Im Zuge der Revision wurde der Investitionskatalog nicht nur strukturell, sondern auch inhaltlich überarbeitet.

Wesentliche Änderungen
Eine wesentliche Änderung, die der kürzlich veröffentlichte Entwurf offenbart, ist die Erfassung von Industriesektoren zum einen unter der Kategorie „gefördert“ und zum anderen in einer sogenannten „Negativliste“. Die Negativliste selbst ist wiederum unterteilt in

  • geförderte Industriesektoren, jedoch mit Begrenzungen in Bezug auf die von ausländischen Investoren gehaltenen Beteiligungen,
  • Industriesektoren, die für ausländische Investoren eingeschränkt zulässig sind, sowie
  • für ausländische Investoren verbotene Industriesektoren,

und konsolidiert all diejenigen Industriebereiche, die einem administrativen Genehmigungsvorbehalt unterliegen. Diese sind bisher in allen drei Kategorien des Investitionskataloges verstreut gewesen.

Neben der strukturellen Änderung sieht der Entwurf die Aufhebung von Marktzugangsbarrieren für 31 Industriebereiche vor. Demnach dürfen ausländische Investoren zum Beispiel uneingeschränkt in den Bereichen

  • Kreditwürdigkeitsprüfung und Kreditrating,
  • Herstellung von Schienentransporttechnik,
  • Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge,
  • Herstellung von Motorräder

geschäftstätig sein.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Streichung von Marktzugangsbeschränkungen im Entwurf nicht zwingend bedeutet, dass ein Industriebereich frei zugänglich ist. Denn neben dem Katalog zur Lenkung ausländischer Investitionen müssen ausländische Investoren auch die allgemeinen Beschränkungen, die für ausländische sowie chinesische Investoren gleichfalls anwendbar sind, beachten. Diese sind seit März 2016 im Rahmen eines Pilotprojektes für die Regionen Fujian, Guangdong, Shanghai und Tianjin in einer speziellen Negativliste zusammengefasst. Trotz fehlender Klarstellung im Entwurf ist davon auszugehen, dass die besonderen Bestimmungen der vorgenannten Regionen weiterhin Geltung haben und nicht durch die Regelungen des Entwurfs verdrängt werden.

Fazit
Die jüngste Revision des Investitionskataloges bringt den in Gang gesetzten Prozess der Reform des Rechts ausländischer Direktinvestitionen Chinas weiter voran. Obwohl die Negativliste die Inhalte des bisherigen Investitionskataloges größtenteils nur in reorganisierter Form darstellt, ist ihre Einführung dennoch aufgrund der Übersichtlichkeit begrüßenswert. Die weitere Aufhebung von Marktzugangsbarrieren in ausgewählten Industrien verhält sich linear zu den seit 1995 durchgeführten Revisionen und eröffnet neue Geschäftschancen für ausländische Unternehmen. Allerdings bleibt der Zugang zu den insbesondere staatlich dominierten Industrien für ausländische Unternehmen weiterhin verwehrt. Die chinesische Regierung geht mit der siebten Revision des Investitionskataloges nur einen kleinen Schritt in Richtung Liberalisierung der Märkte.

Autor: Raymond Kok