Die kommerzielle Nutzung unbemannter Flugeräte in China

Die „Measures for the Administration of Operational Flight Activities of Civil Unmanned Aerial Vehicles in China (Provisional)“ enthalten Bestimmungen für den Einsatz von Drohnen für gewerbliche Flugaktivitäten. Dieses Regelwerk umfasst jedoch nicht die Nutzung von Drohnen für betriebliche Flugaktivitäten in den Kategorien Passagier und Fracht. Gemäß den vorgenannten Regelungen müssen Drohnen registriert, eine Betriebsgenehmigung eingeholt und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um Drohnen für betriebliche Tätigkeiten einsetzen zu können. Der Einsatz von Drohnen für betriebliche Flugaktivitäten mit höheren Sicherheitsrisiken in den Kategorien Passagiere und Fracht wird derzeit hauptsächlich durch die (vorläufigen) Vorschriften für den Probebetrieb von Drohnen in diesen Kategorien geregelt und nur wenige (staatlich unterstützte) Unternehmen haben eine spezielle Genehmigung für den Probebetrieb erhalten. Dieser Probebetrieb ist aktuell auch nur in speziellem Arial und unter strengen Auflagen möglich.

Mit Vorkehrungen zur Integration von Drohnen in das gemeinsame Luftraummanagement wurde in China noch nicht begonnen. Aktuell ist auch nicht abzusehen, wann dieser Prozess gestartet wird.



Autor: Marcel Brinkmann