Digital Revolution & Legal Evolution in China

Nationaler Rechtsrahmen gegen Computerpiraterie

Gemäß Artikel 24 der Vorschriften zum Schutz von Computersoftware haftet eine Person, die die legitimen Rechte und Interessen des Urheberrechtsinhabers von Computersoftware verletzt. Wenn die Verletzung auch das öffentliche Interesse schädigt, ordnet die Urheberrechtsbehörde die Beseitigung der Verletzung an, beschlagnahmt die illegalen Einnahmen, beschlagnahmt und vernichtet die verletzenden Kopien und kann eine Geldstrafe verhängen. Daneben sieht Artikel 23 der Vorschriften zum Schutz von Computersoftware eine umfangreiche zivilrechtliche Haftung des Verletzers gegenüber dem Urheberrechtsinhaber vor. Gemäß Artikel 217 des Strafgesetzbuches wird eine Person, die Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte zum Zwecke der Gewinnerzielung verletzt, zu einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren und einer Geldstrafe oder einer einmaligen Geldbuße verurteilt. Beim Vorliegen von besonders schwerwiegenden Umständen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren

Urheberrecht & NFT (non-fungible tokens)

Der Oberste Gerichtshof in China hat in seiner jüngsten juristischen Auslegung des Strafrechts klare Position gegen den Krypto-Handel bezogen. Damit ist der Handel mit Kryptowährungen als Mittel der illegalen Geldbeschaffung eingestuft. Eine richterliche Auslegung ist die offizielle Interpretation des Obersten Volksgerichts darüber, wie ein Gesetz in China durchgesetzt werden soll. Um den Handel mit Kryptowährungen als illegal einzustufen, müssen vier Bedingungen erfüllt sein. Das sind öffentliches Fundraising, nicht spezifizierte Ziele des Fundraisings, versprochene Kapital- und Zinserträge und der Verstoß gegen Gesetze und regulatorische Vorschriften. Folglich können Kryptowährungen keine sonst übliche Rolle im Handel der NFT einnehmen. China nennt seine eigenen NFT "Distributed Digital Certificates", kurz DDC. Die NFT-Infrastruktur befindet sich aktuell im Aufbau, sodass zeitnah auch mit entsprechenden Gesetzesänderungen zu rechnen ist.



Autor: Marcel Brinkmann