E-Commerce-Gesetz – Auswirkungen auf das grenzüberschreitende Onlinegeschäft

Hintergrund
In Anbetracht des rasanten Wachstums des Onlinehandels hat die chinesische Regierung am 31.08.2018 das erste E-Commerce-Gesetz zur umfassenden Regulierung des Onlinegeschäfts verabschiedet, welches am 01.01.2019 in Kraft tritt. Betroffen sind alle Unternehmen, die ihre Produkte in China online vertreiben. Diese sollten sich zeitnahmit den Vorschriften des neuen E-Commerce Gesetzes vertraut machen.

Wesentliche Aspekte
Das E-Commerce Gesetz bekräftigt die Unterstützung der Fortentwicklung des cross-border E-Commerce Geschäfts und der Verbesserung der verwaltungsrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Einfuhr, Verzollung, und Besteuerung sowie den Zahlungsverkehr durch den chinesischen Staat. Dieser ermutigt ausdrücklich Klein- und Kleinstunternehmen zur Teilnahme am grenzüberschreitenden Onlinehandel, schreibt allerdings vor, dass alle Händler zur Teilnahme am Onlinehandel grundsätzlich einer Geschäftslizenz bedürfen. Ferner sind Onlinehändler zukünftig verpflichtet, Steuern auf den getätigten Umsatz zu zahlen. Betreiber von Onlinemarktplätzen müssen daher die Identität der Onlinehändler prüfen und die entsprechenden Informationen an die Steuerbehörden weiterleiten. Ausländische Unternehmen dürfen gemäß dem neuen Gesetz nicht direkt am Onlinehandel, sondern nur über chinesische E-Commerce Plattformen teilnehmen bzw müssen über eine Niederlassung in China oder einen chinesischen Partner verfügen, um partizipieren dürfen.

Auch der Datenschutz steht im Fokus des E-Commerce Gesetzes. Sowohl Onlinehändler als auch Betreiber von Onlinemarktplätzen müssen ihre Datenspeicherungsrichtlinien öffentlich zugänglich machen. Eine Datenspeicherung ist nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verbrauchers zulässig.

Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Stärkung des gewerblichen Rechtsschutzes im Onlinehandelsgeschäft. Das Gesetz sieht vor, dass Betreiber von Onlinemarktplätzen geeignete Maßnahmen ergreifen müssen, um Markenrechtsverletzungen und falsche Werbung zu unterbinden. So muss der Betreiber nach Erhalt der Anzeige einer Rechtsverletzung durch einen seiner Onlinehändler zeitnah geeignete Maßnahmen, wie zum Beispiel das Löschen von Informationen, oder Deaktivieren von Links, ergreifen. Kommt der Betreiber des Onlinemarktplatzes dieser Pflicht nicht nach, so haftet er gegenüber dem Rechteinhaber für den zusätzlich entstandenen Schaden gemeinsam mit dem Onlinehändler gesamtschuldnerisch. Zudem droht dem Betreiber ein Bußgeld bis zu 500.000,00 RMB, in schwerwiegenden Fällen bis zu zwei Mio. RMB. Das Gesetz lässt jedoch offen, wann ein besonders schwerer Fall vorliegt.

In Anbetracht des seit Jahren anhaltenden Booms im Onlinehandel mit einem jährlichen Wachstum von fast 30 % war die Regulierung dieses Wirtschaftsbereiches überfällig. Wettbewerbs- und Markenverletzungen im Onlinehandelsgeschäft sind alltäglich geworden, ihre Bekämpfung ist jedoch nicht zuletzt wegen der vielen nicht identifizierbaren Onlinehändler problematisch. Die chinesischen Betreiber der Onlinehandelsplattformen in die Pflicht zu nehmen, die Identität von Onlinehändlern zu verifizieren und Wettbewerbs- und Markenverletzungen zu unterbinden, ist ein wichtiger Schritt, das Onlinehandelsgeschäft rechtssicherer zu gestalten. Es bleibt abzuwarten, ob der gesetzlich normierte Rechtsschutz in der Praxis effektiv umgesetzt wird.

Autor: Raymond Kok