Investitions- und Gesellschaftsformen für einen Markteintritt in China

Mehr als 4.500 deutsche Unternehmen sind in der Volksrepublik China aktiv, darunter börsennotierte Konzerne wie Adidas, Daimler und VW. Auch für den deutschen Mittelstand gehört China mittlerweile zu den beliebtesten Investitionsstandorten.

Üblicherweise vollzieht sich das Chinaengagement mittelständischer Unternehmen in mehreren Entwicklungsstufen. Dem klassischen Exportgeschäft über lokale Handelsagenten und ohne eigene Infrastruktur folgt in einer zweiten Phase der Aufbau eines eigenen Kunden- und Vertriebsnetzwerks durch eine eigene Vertriebseinheit vor Ort. Die Wahl der geeigneten Investitions- bzw. Gesellschaftsform nimmt in diesem Zusammenhang eine zentrale Bedeutung ein.

Der Aufbau einer Repräsentanz ist meist nicht zuletzt aus Kostengründen der erste Schritt des Markteintritts in China. Ihre Gründung erfordert keine Kapitaleinlage und kann innerhalb von zwei Monaten erfolgen. Repräsentanzen dürfen jedoch kein operatives Geschäft betreiben, so dass sie in der Regel eine rein temporäre Lösung für die frühe Phase des jeweiligen Markteintritts sind. Zudem gelten seit Anfang 2010 verschärfte rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen, aufgrund derer eine Auflösung und De-Registrierung der Repräsentanz wesentlich aufwändiger geworden ist.

Für die Aufnahme einer operativen Tätigkeit stehen die Investitionsformen des Joint Ventures und des Wholly Foreign Owned Enterprises (WFOE) zur Verfügung. Schlechte Erfahrungen wie Know-how-Abfluss, Kontrollverlust über das Joint Venture und der Wettbewerb durch den chinesischen Partner selbst haben dazu geführt, dass das Joint Venture in den vergangenen Jahren in der Beliebtheit drastisch gesunken ist. Mittlerweile ist das WFOE (100 %ige Tochtergesellschaft) bei den ausländischen Investoren das beliebteste Investitionsvehikel, da Geschäftsentscheidungen eigenverantwortlich und unabhängig von einem chinesischen Partner getroffen werden können.

Das WFOE wird als Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer chinesischen Limited Liability Company (vergleichbar mit der deutschen GmbH) gegründet. Die Höhe des erforderlichen Stammkapitals hängt maßgeblich von der Art der Geschäftstätigkeit und der Höhe der Gesamtinvestition ab. Die Errichtung eines WFOE nimmt aufgrund des komplexen Genehmigungsverfahrens in der Regel einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten in Anspruch, wobei die rechtliche Gründung der Gesellschaft mit der Erteilung der Geschäftslizenz vollbracht ist. Die Geschäftslizenz wird in der Regel nach etwa zwei Monaten ab Einreichen sämtlicher Gründungsunterlagen erteilt.

Fazit

Ob für den Markteintritt eine Repräsentanz, ein Joint Venture oder ein WFOE das adäquate Investitionsvehikel ist, hängt maßgeblich von dem Geschäftsmodell des jeweiligen Unternehmens ab und sollte sorgfältig geprüft werden. Neben sprachlichen und kulturellen Unterschieden gilt es die rechtlichen Hürden zu meistern und Stolpersteine zu vermeiden.

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