Investitionsabkommen zwischen der EU und China (CAI) - Verbesserung der Investitionsbedingungen für europäische mittelständische Unternehmen

Nach 7 Jahren und 35 Gesprächsrunden gaben die EU und China Ende 2020 bekannt, dass die Verhandlungen über das umfassende Investitionsabkommen (EU-China Comprehensive Agreement on Investment [CAI]) abgeschlossen sind.

Das CAI ist eines der bedeutendsten Abkommen, das China jemals mit einem Drittland abgeschlossen hat. Das Abkommen soll EU-Investoren besseren Zugang zum rapide wachsenden chinesischen Markt sowie bessere Wettbewerbsbedingungen bieten.

Der Fokus wird dabei auf folgende vier Bereiche gelegt: (1) Marktzugang, (2) Wettbewerbsbedingungen, (3) nachhaltige Entwicklung, (4) Durchsetzungsmechanismus und Streitbeilegung.

Das Abkommen soll zudem zu einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für Direktinvestitionen in China von europäischen mittelständischen Unternehmen führen.

Häufige Fragen

In welchen Bereichen wird der Marktzugang erleichtert?

Welche Verbesserungen gibt es bei den Wettbewerbsbedingungen?

Was sind die Kernprobleme bei der nachhaltigen Entwicklung?

Wie wird die Durchsetzung des CAI überwacht?

Welche Auswirkungen wird das CAI auf EU-Investitionen in China haben?

 

In welchen Bereichen wird der Marktzugang erleichtert?

Die EU hat für das CAI einige zusätzliche bzw. neue Marktöffnungen und Marktzugangsverpflichtungen ausgehandelt. Diese umfassen unter anderem die folgenden Geschäftsbereiche, die traditionell von mittelständischen Unternehmen bedient werden:

  1. Verarbeitendes Gewerbe: China ist umfassende Verpflichtungen zur Marktöffnung (z. B. in den Bereichen Chemikalien, Gesundheitstechnik, Telekommunikationsgeräte, Verkehrsmittel) mit nur sehr wenigen Beschränkungen eingegangen.
  2. Automobilbranche: China hat sich bereit erklärt, restriktive Joint-Venture-Auflagen abzuschaffen und auslaufen zu lassen. Der Marktzugang für alternativ angetriebene Fahrzeuge wird vereinfacht.
  3. IT-Dienstleistungen: China hat zugestimmt, den Marktzugang für IT-Dienstleistungen zuzulassen. Darüber hinaus werden Obergrenzen für Beteiligungen, die für mehrwertstiftende Telekommunikationsdienstleistungen gelten, nicht länger auf online angebotene Dienstleistungen in den Bereichen Finanzen, Logistik, Medizin usw. angewandt.
  4. Forschung und Entwicklung (biologische Ressourcen): China hat sich bereit erklärt, keine neuen Beschränkungen einzuführen und bei einer möglichen künftigen Aufhebung der derzeitigen Beschränkungen in diesem Bereich der EU Zugang zu gewähren.
  5. Dienstleistungen für Unternehmen: China wird restriktive Joint-Venture-Auflagen in den Bereichen Immobiliendienstleistungen, Miet- und Leasingdienstleistungen, Reparatur und Wartung für Verkehr, Werbung, Managementberatung und Übersetzungsdienstleistungen abschaffen.
  6. Umweltdienstleistungen: China wird restriktive Joint-Venture-Auflagen in den Bereichen Abwasser, Lärmminderung, Entsorgung fester Abfälle, Natur- und Landschaftsschutz und Sanitärversorgung aufheben.
  7. Bauleistungen: China wird die Projektbeschränkungen, die derzeit in seinen GATS-Verpflichtungen vorgesehen sind, aufheben.

Welche Verbesserungen gibt es bei den Wettbewerbsbedingungen?

Zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen wird das CAI das Verhalten staatseigener/staatlich finanzierter Unternehmen in China (state-owned enterprises, „SOEs“) regulieren. Dadurch sollen SOEs insbesondere angehalten werden, in Übereinstimmung mit den Marktstandards zu handeln und ausländische Marktteilnehmer beim Kauf oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen nicht zu diskriminieren.

Eine große Lücke in den WTO-Vorschriften wird durch die Verpflichtung Chinas geschlossen, die Transparenz bei der Subventionierung nicht nur im Industriesektor, sondern auch im Dienstleistungssektor zu verbessern. In diesem Zusammenhang wird ein Konsultationsmechanismus eingerichtet, um jene Informationen zu sammeln, die zur Beurteilung der Auswirkungen spezifischer Subventionen auf die Investitionsinteressen der EU notwendig sind, und um eventuelle negative Auswirkungen einzudämmen.

China hat sich dazu verpflichtet, den erzwungenen Technologietransfer zu unterbinden. Dazu gehört das Verbot einer Reihe verschiedener Investitionsanforderungen, wie z. B. des erzwungenen Technologietransfers an chinesische Joint-Venture-Partner, das Verbot von Eingriffen der Regierung in die Vertragsfreiheit bei der Technologielizenzierung und die Verbesserung des Schutzes vertraulicher Geschäftsinformationen und Betriebsgeheimnisse.

China wird EU-Unternehmen gleichberechtigten Zugang zu normgebenden Gremien gewähren und eine verbesserte Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Fairness bei der Aufnahme in diese Gremien gewährleisten.

Was sind die Kernprobleme bei der nachhaltigen Entwicklung?

Zum ersten Mal geht China mit der EU eine Investitionsbeziehung ein, die sich auf Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung stützt. Zu diesem Zweck sind im CAI Vorschriften betreffend Umweltschutz, Arbeitsschutz und soziale Unternehmensverantwortung festgelegt. Dies gilt insbesondere für die folgenden Bereiche:

Im Hinblick auf den Umweltschutz verpflichtet sich China, das Pariser Klimaschutzübereinkommen wirksam umzusetzen.

Im Hinblick auf den Arbeitsschutz versichert China, dass es auf die Ratifizierung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) hinarbeiten wird. Diese Einhaltung der wichtigsten IAO-Grundsätze umfasst auch konkrete Verpflichtungen zur Bekämpfung von Zwangsarbeit.

Wie wird die Durchsetzung des CAI überwacht?

Um die Umsetzung des CAI in der Praxis zu gewährleisten, haben sich die EU und China auf einen Umsetzungs- und Durchsetzungsmechanismus geeinigt, einschließlich eines zwischenstaatlichen Streitbeilegungsmechanismus. Darüber hinaus wird auf politischer Ebene ein Durchsetzungsmechanismus eingerichtet.

Welche Auswirkungen wird das CAI auf EU-Investitionen in China haben?

Das CAI wird den Investitionsschutz verbessern und die Hindernisse für bilaterale Investitionen reduzieren, was den Marktzugang für EU-Unternehmen in China ausweiten wird. EU-Investoren können nun von den Vorteilen des CAI profitieren, um in den beständig wachsenden chinesischen Markt zu expandieren, was insbesondere angesichts der schnellen Erholung der chinesischen Wirtschaft von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie eine vielversprechende Chance ist.

Nach Abschluss der Verhandlungen über die wichtigsten Elemente des CAI zwischen China und der EU wird nun mit der Formulierung des rechtsgültigen Abkommenstextes begonnen. Die Europäische Kommission schätzt, dass die Unterzeichnung und Ratifizierung des Abkommens im Jahr 2022 abgeschlossen werden könnte.

Die Schindhelm Allianz berät Kunden insbesondere in ihren Büros in Shanghai und Taicang seit mehr als einem Jahrzehnt in Bezug auf den Markteintritt und Direktinvestitionen in China. Wenn Sie Fragen zum CAI oder Markteintritt in China haben, stehen Ihnen die Experten der Schindhelm Allianz jederzeit gerne zur Verfügung.



Autor: Marcel Brinkmann