"Made in China" – Wie verlässlich sind Herkunftsangaben?

In China schützt die geografische Herkunftsbezeichnung (Geograpfical Indication, GI) Produkte, die aus einem bestimmten Gebiet stammen, mit einem geografischen Namen benannt werden und deren Qualität, Ansehen oder andere Eigenschaften von den natürlichen und menschlichen Faktoren des Herkunftsortes abhängen. Sie umfassen Produkte, die aus dieser Region stammen und die in dieser Region nach spezifischen Techniken sowie mit Rohstoffen erzeugt und verarbeitet werden, die ganz oder teilweise aus diesem Gebiet stammen. Außerdem kann die geografische Herkunftsbezeichnung als Kollektiv- oder Zertifizierungsmarke eingetragen werden, z.B. der Name der Region, auf die die geografische Marke hinweist, oder andere sichtbare Zeichen, die das Produkt als aus der genannten Region stammend identifizieren können.

Am 01.03.2021 trat ein bilaterales Abkommen zum Schutz der geografischen Angaben (GI) zwischen der Europäischen Union (EU) und China in Kraft. Das Abkommen dient der Kennzeichnung von Produkten zur Identifizierung der geografischen Herkunft eines Produktes und markiert eine wichtige Art von geistigem Eigentumsrecht. Gemäß dem Abkommen wurden mit dem Unterzeichnungstag von Seiten der EU und Chinas jeweils 100 geschützte Herkunftsbezeichnungen in die Liste für Spirituosen, Tee, Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte aufgenommen.



Autor: Marcel Brinkmann