Mehrwertsteuer-Pilotprojekt in Shanghai gestartet

Seit 1. Januar 2012 läuft in Shanghai ein Pilotprojekt, welches zum Ziel hat, Einnahmen aus bestimmten Dienstleistungsbranchen nicht wie bisher einer Art Körperschaftssteuer (Business Tax; „BT“) zu unterwerfen, sondern in das Mehrwertsteuersystem zu integrieren.

Vor Einführung des Pilotprojektes zahlten die meisten Unternehmen keine Mehrwertsteuer für Dienstleistungen, die sie in Shanghai erbrachten. Stattdessen unterlagen ihre Einnahmen der Business Tax, die in Shanghai derzeit im Bereich von 3 % bis 5 % liegt. Ausschließlich die Lieferung von Waren unterlag der Mehrwertsteuer in Höhe von 13 % bzw 17 %. Da Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Mehrwertsteuer bei Geschäften zwischen Unternehmern ein reiner Durchlaufposten.

Laut den Durchführungsbestimmungen (Circular 110 und 111) des chinesischen Finanzministeriums (Ministry of Finance (MOF)) und der chinesischen staatlichen Steuerverwaltung (State Administration of Taxation (SAT)) umfasst das Pilotprojekt in Shanghai den Transportsektor sowie bestimmte „moderne“ Dienstleistungsbranchen, wie etwa Leasing körperlicher beweglicher Sachen (einschließlich Operating und Finanzierungsleasing), Forschung und Entwicklung, Informationstechnologie, kreative und kulturelle Dienstleistungen (Urheber- und Markenrechte, IP, Werbung, Konferenz- und Ausstellungsleistungen), Zertifizierungs-und Beratungsleistungen (inklusive Buchhaltung und rechtliche Beratung). Abhängig von der jeweiligen Industrie beträgt die Mehrwertsteuer zwischen 3 % und 17 %.

Gemäß Circular 111 haben nicht nur chinesische Unternehmer in Shanghai, die mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen erbringen, MwSt zu zahlen, sondern auch ausländische Unternehmer, die mehrwertsteuerpflichtige Dienstleistungen an natürliche und juristische Personen in Shanghai leisten. Verfügt ein ausländischer Anbieter nicht über eine Niederlassung in Shanghai, hat der Leistungsempfänger in Shanghai die Mehrwertsteuer abzuführen.

Erbringen ausländische Unternehmer hingegen mehrwertsteuerpflichte Dienstleistungen an chinesische Unternehmer und werden diese Dienstleistungen ausschließlich außerhalb Chinas konsumiert, so ist auf diese Dienstleistungen die Mehrwertsteuer nicht anwendbar.

Das Pilotprogramm stellt einen ersten Schritt dar, die indirekte Besteuerung in China im Einklang mit der weltweit gängigen Praxis zu reformieren und Waren und Dienstleistungen gleichermaßen der Mehrwertsteuer zu unterwerfen.

Ansprechpartner

Raymond Kok, Shanghai