Deutschland: Mindestlohn bei Transitfahrten ausgesetzt

Die Bundesregierung hat die Anwendung des Mindestlohns für ausländische LKW-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland vorerst ausgesetzt, bis europarechtliche Fragen geklärt sind.

Sofern also ausländische LKW-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland eingesetzt werden, besteht hier zumindest derzeit keine Verpflichtung, Mindestlohn zu zahlen.

Die EU-Kommission hat ein Verfahren zur Prüfung eingeleitet. Dessen Ergebnis wird zwischen April und Juni erwartet. Wir werden Sie zu diesem Thema selbstverständlich informiert halten.

Ansprechpartner

Dr. Bernhard Heringhaus (Bukarest, Osnabrück, Shanghai)

Katharina Wardelmann (Osnabrück)