Neue "Social Security Insurance" Regelungen in China

Am 27. November 2020 hat Schindhelm an einem Hybrid Seminar des German Centre Beijing und des German Centre Shanghai zu dem Thema “How to prepare for the new Individual Income Tax and Social Security Insurance rules” teilgenommen.

Mit Blick auf die neuen "Social Security Insurance" Regelungen in China beschäftigt unsere Mandanten aktuell insbesondere die Thematik der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für lokale Mitarbeiter, die in einer chinesischen Stadt tätig und wohnhaft sind, in der die Gesellschaft keine Niederlassung besitzt. Um die Sozialversicherungsbeiträge dieser Mitarbeiter an ihrem Tätigkeits- und Wohnort abführen zu können, wurden bislang sog. "HR Outsourcing Service Agenten" eingeschaltet. Eine eindeutige gesetzliche Grundlage für diese Praxis gibt es jedoch nicht. 

Für die Hauptstadt Peking hat das zuständige "Beijing Municipal Human Resources and Social Security Bureau" am 30. Juni 2020 nun eine Mitteilung herausgegeben, wonach Arbeitgeber, die keine Niederlassung in Peking haben, die Sozialversicherungsbeiträge für ihre lokalen Mitarbeiter nicht mehr über einen "HR Outsourcing Service Agenten" abführen dürfen. Insofern ist davon auszugehen, dass weitere Städte dem "Pekinger Vorbild" folgen werden. 

Ein rechtmäßige Alternative zu der vorgenannten Praxis liegt in der Gründung einer sog. "Branch" am Tätigkeits- und Wohnort des lokalen Arbeitnehmers. Unsere Experten an den Schindhelm Standorten in China um Rechtsanwalt Marcel Brinkmann stehen Ihnen als Ansprechpartner für die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten jederzeit zur Verfügung. 

Schindhelm bedankt sich bei Christian Sommer, CEO & Chairman German Centre Shanghai, für die Einladung zu dieser sehr gelungenen Veranstaltung. 
 

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