Rufschädigung vs. Meinungsfreiheit – Was kann nach chinesischem Recht gegen schlechte Bewertungen im Internet unternommen werden?

Wann ist eine negative Unternehmensbewertung in China als rechtswidrig einzustufen?

Nach dem chinesischen Wettbewerbsrecht wird eine negative Unternehmensbewertung in China als unlauterer Wettbewerb eingestuft, wenn mit der Bewertung die Kreditwürdigkeit eines Mitbewerbers oder der gute Ruf seiner Produkte unangemessen beschädigt wird. Zudem wird die rechtswidrige Beeinträchtigung des geschäftlichen Ansehens auch als eine Straftat behandelt. Mit Blick auf negative Unternehmensbewertungen im Internet sehen außerdem der Art. 36 des chinesischen Deliktsrechts und die Vorschriften zum Schutz der Rechte im Internet eine Haftung von Autoren und Internetdienstleistern für unangemessene Unternehmensbewertungen, unangemessene Bemerkungen über Produkte sowie Beleidigungen und Verleumdungen von Mitarbeitern vor.

Welche Maßnahmen können gegen rechtswidrige Bewertungen ergriffen werden?

Zunächst kann das betroffene Unternehmen Ansprüche gegen den Autor auf Widerruf und Schadensersatz erheben. Zudem kann das Unternehmen auch den Internetdienstleister auffordern, die notwendigen Maßnahmen für die Beseitigung der rechtswidrigen Bewertung (Entfernung des verletzenden Inhalts) zu ergreifen. Sofern der Internetdienstleister die Vornahme der erforderlichen Maßnahmen verweigert, kann gegen ihn eine Beschwerde bei der zuständigen Verwaltungsbehörde eingereicht werden und eine Klage vor den Zivilgerichten angestrengt werden.

Darf man sich als Unternehmen positive "Fake-Bewertungen" kaufen?

In China wird der Kauf von positiven Fake-Bewertungen im Internet als irreführende/falsche Werbung angesehen, weil der Verbraucher damit über die Qualität und/oder die Eigenschaften des Produkts getäuscht wird. Gemäß dem Gesetz über den Schutz von Verbraucherrechten sowie dem Wettbewerbsrecht und dem Werberecht ist dieses Verhalten daher rechtswidrig. Ein Vertrag zwischen Unternehmen und Dienstleistern über positive Fake Bewertungen ist nichtig.                                              



Autor: Marcel Brinkmann