Kartell- und Beihilferecht

Kartellrecht als das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen hat in den letzten Jahren auf europäischer und nationaler Ebene rasant an Bedeutung gewonnen. Verstöße gegen kartellrechtliche Bestimmungen werden mit oft exorbitanten Bußgeldern geahndet, die für Unternehmen existenzbedrohende Ausmaße annehmen können. Umso wichtiger ist es, kartellrechtliche Risiken vorausschauend zu erkennen und durch geeignete Präventivmaßnahmen zu vermeiden.

Von der Fusionskontrolle, der Vertretung in Bußgeld- und Missbrauchsverfahren über die beihilferechtliche und vertriebskartellrechtliche Beratung bis hin zu Spezialfragen des Technologietransfers, der Forschung & Entwicklung oder der Spezialisierung: Wir beraten und vertreten Unternehmen aus dem In- und Ausland vor Ort, insbesondere vor den Behörden in Deutschland, Rumänien, Polen, Österreich, Slowakei, Tschechien, Ungarn und der Europäischen Kommission in Brüssel.

Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei Hausdurchsuchungen und sonstigen Ermittlungshandlungen der Kartellbehörden sowie der anschließenden Verfahren bei der Europäischen Kommission und den nationalen Wettbewerbsbehörden.

Schwerpunkte unseres Beratungsspektrum

  • Bußgeldverfahren und Ermittlungshandlungen (z.B. Hausdurchsuchungen, Auskunftsverlangen) der Europäischen Kommission und nationaler Wettbewerbsbehörden
  • Compliance/Audits
  • Missbrauch marktbeherrschender Stellung
  • Nationale und internationale Fusionskontrolle
  • Beihilfenrecht
  • Vertriebsrecht
  • Vertragsgestaltung, insbesondere in den Bereichen
    • Wettbewerber-Kooperation
    • Vertrieb (zB Handelsvertreter-, Händler- und Franchiseverträge, Selektivvertriebssysteme, Zulieferverträge, Einkaufsbedingungen)
    • Lizenzen und Technologietransfer
    • Forschung & Entwicklung
    • Spezialisierung
  • Informationsseminare und Schulungen zum Kartell-, Beihilfen- und Vertriebsrecht

Referenzen

  • Beratung eines österreichischen Konzerns in der Untersuchung der Europäischen Kommission wegen Verdacht eines Verstoßes nach Art 101 AEUV
  • Beratung eines internationalen Unternehmens bei einem Geldbußenverfahren vor den österreichischen Kartellgerichten wegen eines Verstoßes nach § 1 KartG
  • Verteidigung eines Unternehmens in Schadenersatzklagen aufgrund dessen Beteiligung an einem Kartell
  • Verfahren "Radreisen" vor dem österreichischen Kartell- und Kartellobergericht
  • Kartellverfahren vor dem US Department of Justice, der Europäischen Kommission, dem Bundeskartellamt und der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde (z.B. "International movers" und "heat stabilizers and modifiers" in den USA, "GDF/EO.N", "Air cargo", "Bananas" und jeweils eine laufende Untersuchungen bei dem Bundeskartellamt und der Kommission, "Druckchemikalienkartell" in Österreich)
  • Missbrauch marktbeherrschender Stellung ("Intel"-Fall der Kommission, Beschwerde im Konsumgüterbereich vor dem Bundeskartellamt, Verfahren "Radreisen" vor dem österreichischen Kartell- und Kartellobergericht)
  • Fusionskontrolle (z.B. IPIC/OMV/JV, FLAGA/PROGAS/JV, TEVA/BARR, einige Anmeldungen bei dem Bundeskartellamt und der Bundeswettbewerbsbehörde, zB MTV/Viva, CROSS/Peguform, LVMH/Glenmorangie)
  • Vertretung diverser Unternehmen im Automotive- und Maschinenbausektor, z.B. KTM, Bernecker + Rainer Industrie-Elektronik, Sprecher Automation