Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht

Unternehmerisches Handeln schließt heute mehr denn je das Risiko ein, in das Visier von Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung oder anderen Ermittlungsbehörden zu geraten. Es vergeht kein Tag, an dem nicht über Hausdurchsuchungen und Festnahmen berichtet wird. Nicht selten stellt sich erst Jahre später heraus, dass die Vorwürfe unberechtigt waren oder durch anonyme Anzeigen von Wettbewerbern initiiert wurden.

Der mögliche Schaden für Unternehmen und Geschäftsleitung ist hoch. Das gilt vor allem dann, wenn die Betroffenen im Ermittlungsverfahren zunächst ohne Einschaltung von Wirtschaftsstrafverteidigern agieren. Denn gerade in diesem frühen Stadium werden regelmäßig die Weichen für den Ausgang eines möglichen Strafverfahrens gestellt. Eine unbedachte Einlassung ohne Kenntnis der strafrechtlich relevanten Hintergründe kann nicht wiedergutzumachenden Schaden anrichten, insbesondere auch dann, wenn sich die Betroffenen nichts vorzuwerfen haben. Neben dem Imageschaden drohen hohe finanzielle Verluste: Vermögensbeschlagnahmen können das betroffene Unternehmen nicht selten in wenigen Tagen ruinieren.

Umso wichtiger ist es, frühzeitig erfahrene Wirtschaftsstrafverteidiger einzubeziehen. Unser Team verfügt über eine umfassende und langjährige steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Expertise: Sei es bei der Präventivberatung im Vorfeld strafrechtlicher Ermittlungen, sei es bei der Beratung und Vertretung im Ermittlungs- und Strafverfahren. Neben den Verteidigungsverfahren vertreten wir Sie in den parallel zu überwachenden Streitigkeiten im Besteuerungsverfahren, im Sozialabgabenrecht oder auch im Arrestverfahren mit Behörden.

Beratungsschwerpunkte sind unter anderem:

  • Soforthilfe in Fahndungsfällen, insbesondere auch Unterstützung bei Hausdurchsuchungen vor Ort und bei Bedarf mit mehreren Anwälten
  • Steuer- und wirtschaftsstrafrechtliche Verteidigung in allen Phasen des Ermittlungsverfahrens, auch mit anderen Verteidigern und Steuerberatern im Team
  • Verteidigung in allen Gerichtsverfahren vor den deutschen Strafgerichten von Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof
  • Führung von Steuerstreitverfahren in allen Verfahrensstadien
  • Begleitung von Betriebsprüfungen oder Fahndungsprüfungen einschließlich der Überprüfung von Betriebsprüfungsberichten, F-Berichten, Änderungsbescheiden bis zur Vertretung vor den Finanzgerichten oder dem Bundesfinanzhof
  • Vorbeugende Gestaltungsberatung zur Vermeidung von strafrechtlich relevanten Sachverhalten
  • Selbstanzeigeberatung etwa in Liechtensteinfällen einschließlich einer präzisen Steuerberechnung und genauer Ablaufplanung in Abstimmung mit Ihrer Bank (für erste Informationen steht Ihnen die Checkliste Selbstanzeige zur Verfügung)
  • Prüfung im Rahmen von Due Diligence und Compliance-Beratungen, insbesondere bei bevorstehenden steuerlichen Betriebsprüfungen
  • Insolvenzstrafrechtliche Verteidigung einschließlich der Vertretung in den häufig parallel laufenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Haftungsverfahren
  • Verteidigung in Korruptions- und Bestechungsverfahren
  • Betreuung in Untreue-, Betrugs-, Unterschlagungsverfahren sowie bei allen Bilanzdelikten einschließlich Geldwäscheverfahren
  • Vortragsveranstaltungen zu allen steuer- und wirtschaftsstrafrechtlichen Themen