Hauptversammlung
Was versteht man unter einer Hauptversammlung?
Die Hauptversammlung besteht aus sämtlichen Aktionären und ist ein Organ der Gesellschaft, durch das die Aktionäre ihre Mitwirkungs- und Entscheidungsrechte ausüben. Die Aktionäre wirken durch die Hauptversammlung an Entscheidungen über wesentliche Angelegenheiten der Gesellschaft mit und üben ihre Stimmrechte sowie sonstigen Aktionärsrechte aus. Bei einer AG gewährt grundsätzlich jede Aktie eine Stimme, sofern es sich nicht um Aktien einer besonderen Aktiengattung handelt.
Die Willensbildung der Hauptversammlung erfolgt durch Beschlüsse. Beschlüsse der Hauptversammlung einer AG bedürfen grundsätzlich der Mehrheit der von den anwesenden Aktionären gehaltenen Stimmrechte. Beschlüsse über Änderungen der Satzung, die Erhöhung oder Herabsetzung des Grundkapitals sowie die Verschmelzung, Spaltung, Auflösung oder Änderung der Rechtsform der Gesellschaft bedürfen einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der von den anwesenden Aktionären gehaltenen Stimmrechte.
Die Hauptversammlung einer AG ist mindestens einmal jährlich abzuhalten. Zu ihren gesetzlichen Befugnissen gehören unter anderem die Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Genehmigung des Gewinnverwendungs- und Verlustausgleichsplans der Gesellschaft.
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