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Aktiengesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer AG?

Die AG ist eine typische Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Das Grundkapital der AG entspricht dem bei der Gesellschaftsregisterbehörde eingetragenen Gesamtbetrag des Grundkapitals der ausgegebenen Aktien. Das Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China sieht keine einheitliche Mindesthöhe des Grundkapitals für AGs vor; soweit Gesetze, Verwaltungsverordnungen oder Beschlüsse des Staatsrats etwas anderes bestimmen, gelten diese Bestimmungen. Die Aktionäre haften nur bis zur Höhe der von ihnen gezeichneten Aktien.

Die AG ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenem Gesellschaftsvermögen. Für ihre Verbindlichkeiten haftet sie mit ihrem gesamten Vermögen.

Zu den wesentlichen Organen der AG gehören die Hauptversammlung und der Vorstand. Grundsätzlich ist ein Aufsichtsrat einzurichten. Die Satzung kann jedoch vorsehen, dass im Vorstand ein Prüfungsausschuss eingerichtet wird, der die im Gesellschaftsgesetz der Volksrepublik China vorgesehenen Befugnisse des Aufsichtsrats ausübt; in diesem Fall wird weder ein Aufsichtsrat noch ein Aufseher bestellt. Bei AGs von geringer Größe oder mit einer geringen Zahl von Aktionären können Vorstand oder Aufsichtsrat nach Maßgabe des Gesetzes in vereinfachter Form ausgestaltet werden.

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