Wandelanleihe / Wandelschuldverschreibung
Was versteht man unter Wandelanleihe / Wandelschuldverschreibung?
Wandelschuldverschreibungen sind Schuldverschreibungen, die nach den vereinbarten Wandlungsbedingungen in Aktien der Gesellschaft umgewandelt werden können. Vor der Wandlung stehen dem Inhaber grundsätzlich Gläubigerrechte zu; nach der Wandlung erhält er Aktien und wird Aktionär. Der Anleihegläubiger kann wählen, ob er das Wandlungsrecht ausübt.
Wann ist die Ausgabe einer Wandelanleihe / Wandelschuldverschreibung zulässig?
Nach dem chinesischen Gesellschaftsgesetz kann eine AG aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung oder, soweit dies in der Satzung vorgesehen ist oder die Hauptversammlung hierzu ermächtigt hat, aufgrund eines Beschlusses des Vorstands Wandelschuldverschreibungen ausgeben und die Wandlungsbedingungen festlegen. Bei börsennotierten Gesellschaften bedarf die Ausgabe zusätzlich der Registrierung bei der Wertpapieraufsichtsbehörde des Staatsrats.
Schuldverschreibungen können öffentlich oder nicht öffentlich ausgegeben werden. Die Wandlung kann zu einer Verwässerung der Beteiligung der Altaktionäre führen. Bei einer Ausgabe an einen unbestimmten Anlegerkreis können Wandelschuldverschreibungen nach den einschlägigen Vorschriften ganz oder teilweise den Altaktionären vorrangig zugeteilt werden.
Welchen Vorteil bietet das Wandlungsrecht?
Das Wandlungsrecht ermöglicht dem Anleihegläubiger, durch die Wandlung an einer Wertsteigerung der Aktien zu partizipieren. Übt er es nicht aus, bleiben ihm grundsätzlich die Gläubigerrechte aus der Schuldverschreibung erhalten. Aufgrund des Wandlungsrechts liegt die Verzinsung häufig unter derjenigen gewöhnlicher Schuldverschreibungen, was die Finanzierungskosten des Emittenten senken kann.
Welche Pflichten gibt es im Zusammenhang mit der Wandelschuldverschreibung?
Bei Ausübung des Wandlungsrechts hat die Gesellschaft dem Anleihegläubiger nach Maßgabe der Wandlungsbedingungen Aktien auszugeben. Bei öffentlich ausgegebenen Schuldverschreibungen sind zudem eine Gläubigerversammlung einzurichten und ein Anleihetreuhänder zu bestellen.
Enthält eine Wandelschuldverschreibung sowohl eine Fremdkapital- als auch eine Eigenkapitalkomponente, sind beide bei der erstmaligen bilanziellen Erfassung getrennt zu behandeln.
Nach den geltenden einschlägigen Geschäftsregeln können unter bestimmten Voraussetzungen auch GmbHs Wandelschuldverschreibungen nicht öffentlich ausgeben und deren Zulassung zur Übertragung an einer Wertpapierbörse beantragen.
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