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GmbH

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer GmbH?

Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit gewissen personalistischen Elementen. Sie ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter die entsprechenden Einlagen zu leisten haben.

Die Gesellschaft selbst ist das Haftungssubjekt („Trennungsprinzip“). Daher haften die Gesellschafter grundsätzlich nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

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