Negatives Eigenkapital
Was versteht man unter negativem Eigenkapital?
Von einem negativen Eigenkapital spricht man, wenn das Eigenkapital (Nettovermögen) eines Unternehmens, einschließlich einer Kapitalgesellschaft, unter null fällt, das heißt, wenn die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte übersteigen. Dies ist in der Regel auf anhaltende Verluste, hohe nicht gedeckte Verlustvorträge oder andere Umstände zurückzuführen, die zu einer Verringerung des Eigenkapitals führen.
Nach den chinesischen Rechnungslegungsstandards (Chinese Accounting Standards – Basic Standard) entspricht das Eigenkapital (Nettovermögen) dem Saldo aus den Vermögenswerten abzüglich der Verbindlichkeiten eines Unternehmens. Übersteigen die Verbindlichkeiten die Vermögenswerte, wird das Eigenkapital in der Bilanz als negativer Betrag ausgewiesen.
Ein negatives Eigenkapital weist in der Regel auf eine erhebliche finanzielle Belastung des Unternehmens hin, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Voraussetzungen für ein Insolvenzverfahren erfüllt sind. Nach Artikel 2 des Unternehmensinsolvenzgesetzes der Volksrepublik China setzt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens grundsätzlich voraus, dass eine juristische Person in Unternehmensform ihre fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann und entweder ihre Vermögenswerte zur Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten nicht ausreichen oder sie offensichtlich nicht in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Ob eine Überschuldung im rechtlichen Sinne vorliegt, ist daher unter Berücksichtigung der tatsächlichen Fähigkeit des Unternehmens zur Begleichung seiner Verbindlichkeiten sowie der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen.
Weist ein Unternehmen ein negatives Eigenkapital aus, sollte es die Ursachen hierfür zeitnah analysieren und unter Berücksichtigung seiner Fortführungsfähigkeit, Finanzierungsmöglichkeiten und Schuldentilgungsfähigkeit die damit verbundenen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken bewerten. Soweit erforderlich, können Maßnahmen wie Kapitalerhöhungen, Restrukturierungen oder Umschuldungsmaßnahmen zur Verbesserung der Finanzlage in Betracht kommen.
Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Gesellschaftsrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontakt aufnehmen