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Kommanditgesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

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Was versteht man unter einer Kommanditgesellschaft?

Nach dem Partnerschaftsunternehmensgesetz der Volksrepublik China ist das beschränkte Partnerschaftsunternehmen mit der in einigen europäischen Rechtsordnungen bekannten „Kommanditgesellschaft“ weitgehend vergleichbar. Ein beschränktes Partnerschaftsunternehmen besteht aus Komplementären und Kommanditisten. Die Komplementäre haften für die Verbindlichkeiten des beschränkten Partnerschaftsunternehmens unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, während die Kommanditisten bis zur Höhe ihrer übernommenen Einlage haften.

Im Vergleich zum allgemeinen Partnerschaftsunternehmen (vergleichbar mit der Offenen Gesellschaft) zeichnet sich das beschränkte Partnerschaftsunternehmen insbesondere dadurch aus, dass es Kommanditisten mit beschränkter Haftung gibt, während die Gesellschafter eines allgemeinen Partnerschaftsunternehmens grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Verbindlichkeiten des Partnerschaftsunternehmens haften.

Was sind Kommanditeinlagen und Haftsummen?

Ein Kommanditist hat seine Einlage entsprechend den Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag fristgerecht und vollständig zu leisten. Wird die Einlage nicht fristgerecht oder nicht vollständig geleistet, ist der ausstehende Betrag nachzuzahlen und gegenüber den anderen Gesellschaftern für die Vertragsverletzung einzustehen. Die Haftung des Kommanditisten für die Verbindlichkeiten des beschränkten Partnerschaftsunternehmens ist auf die Höhe seiner übernommenen Einlage beschränkt.

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