Eigenkapital
Was versteht man unter Eigenkapital?
Das Eigenkapital, bei Gesellschaften auch als Gesellschafterkapital bezeichnet, ist der nach Abzug der Verbindlichkeiten vom Vermögen eines Unternehmens verbleibende Anteil, der den Eigentümern zusteht, und bildet das Nettovermögen des Unternehmens ab. Zum Eigenkapital gehören insbesondere das von den Eigentümern eingebrachte Kapital sowie die im Laufe der Geschäftstätigkeit erwirtschafteten und den Eigentümern zurechenbaren Eigenmittel. Nach der bilanziellen Grundgleichung gilt: Vermögen – Verbindlichkeiten = Eigenkapital.
Übersteigen die Verbindlichkeiten das Vermögen des Unternehmens, ergibt sich ein negatives Eigenkapital.
Wie wird das Eigenkapital in der Bilanz ausgewiesen?
Das Eigenkapital ist in der Bilanz auszuweisen. Nach den chinesischen Rechnungslegungsstandards umfasst das Eigenkapital regelmäßig insbesondere eingezahltes Kapital (bzw. Grundkapital), Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und nicht ausgeschüttete Gewinne.
Erfahren Sie mehr zu unserem Geschäftsbereich Gesellschaftsrecht. Für weitere Informationen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontakt aufnehmen