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Offene Gesellschaft

Dieser Begriff bezieht sich auf die Rechtslage des unten ausgewählten Landes.

  China   Deutschland   Italien   Österreich   Polen   Türkei

Was versteht man unter einer Offenen Gesellschaft?

Im chinesischen Recht gibt es keine gesetzlich geregelte Organisationsform, die der in einigen europäischen Rechtsordnungen bekannten „Offenen Gesellschaft“ vollständig entspricht. Am ehesten vergleichbar ist das im Partnerschaftsunternehmensgesetz der Volksrepublik China geregelte allgemeine Partnerschaftsunternehmen. Dieses ist eine Form des Partnerschaftsunternehmens, das im chinesischen Recht am ehesten mit der in einigen europäischen Rechtsordnungen bekannten “Personengesellschaft” vergleichbar ist. Ein allgemeines Partnerschaftsunternehmen besteht aus allgemeinen Gesellschaftern. Die allgemeinen Gesellschafter haften für die Verbindlichkeiten des Partnerschaftsunternehmens unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

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