Pfandrecht
Das österreichische und das chinesische Recht unterscheiden sich in der Systematik der entsprechenden Sicherungsrechte. Im österreichischen Recht ist das Pfandrecht ein Oberbegriff. Im chinesischen Recht entsprechen ihm funktional vor allem zwei eigenständige dingliche Sicherungsrechte: Pfandrecht und Hypothek.
Was versteht man unter Pfandrecht und Hypothek?
Pfandrecht und Hypothek dienen der Sicherung einer Forderung. Erfüllt der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit nicht oder tritt ein vereinbarter Verwertungsfall ein, kann sich der Gläubiger nach Maßgabe des Gesetzes vorrangig aus dem Sicherungsgut befriedigen.
Ein Pfandrecht kann an beweglichen Sachen oder bestimmten Vermögensrechten bestellt werden. Bei beweglichen Sachen ist grundsätzlich die Übergabe des Pfandgegenstands erforderlich. Auch Gesellschaftsanteile, vermögensrechtliche Bestandteile von Rechten des geistigen Eigentums und Forderungen können verpfändet werden.
Eine Hypothek setzt grundsätzlich keine Übertragung des Besitzes am Sicherungsgut voraus. Nach chinesischem Recht kann sie sowohl an Immobilien als auch an bestimmten beweglichen Sachen bestellt werden. Pfandrecht und Hypothek können daher nicht lediglich anhand der Unterscheidung zwischen beweglichem und unbeweglichem Vermögen voneinander abgegrenzt werden.
Wie werden Pfandrecht und Hypothek bestellt?
Für ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache ist ein schriftlicher Pfandvertrag erforderlich. Das Pfandrecht entsteht mit der Übergabe des Pfandgegenstands. Bei bestimmten Vermögensrechten ist eine Registrierung erforderlich.
Auch die Bestellung einer Hypothek setzt einen schriftlichen Vertrag voraus. Bei registrierungspflichtigen Immobilien entsteht die Hypothek mit der Registrierung. Bei beweglichen Sachen entsteht sie grundsätzlich mit Wirksamwerden des Vertrags, kann jedoch ohne Registrierung einem gutgläubigen Dritten nicht entgegengehalten werden.
Hypothek an einer Immobilie
Bei Immobilienfinanzierungen wird häufig eine Hypothek an der finanzierten Immobilie zugunsten der Bank bestellt. Erfüllt der Schuldner seine fällige Verbindlichkeit nicht oder tritt ein vereinbarter Verwertungsfall ein, kann sich der Hypothekengläubiger unter den gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere aus einer Versteigerung oder Veräußerung der Immobilie vorrangig befriedigen.
Welche Kosten fallen für die Registrierung einer Hypothek an?
Die Registrierungsgebühr beträgt derzeit 80 RMB pro Vorgang für Wohnimmobilien und 550 RMB pro Vorgang für andere Immobilien. Sie ist von der als Hypothekengläubiger eingetragenen Partei zu tragen.
Kann eine Hypothek gelöscht werden?
Ja. Erlischt die gesicherte Hauptforderung, kann die Hypothek gelöscht werden. Für die Löschung wird keine Immobilienregistrierungsgebühr erhoben.
Fazit
Das österreichische Pfandrecht und die entsprechenden chinesischen Sicherungsrechte stimmen nicht vollständig überein. Funktional entsprechen ihm im chinesischen Recht vor allem Pfandrecht und Hypothek, die sich insbesondere hinsichtlich des Sicherungsguts, der Besitzübertragung und der Voraussetzungen ihrer Bestellung unterscheiden.
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