24.05.2018 -
Neues EU-Datenschutzrecht: Datenübermittlung in ein Drittland
Internationale Geschäfte sind häufig mit der Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb der Grenzen des Staates verbunden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Daten auf einem Server in einem Drittland, d.h. an ein Land außerhalb des EWR, gespeichert werden oder ein IT-Unternehmen aus einem Drittland während der Erbringung seiner Dienstleistungen Zugang zu den Daten eines europäischen Unternehmens hat. Sollten die Daten an ein Drittland übermittelt werden, müssen besondere Regelungen der DSGVO eingehalten werden.